Werden Sie Mitglied!
Werden Sie Mitglied und erwerben auch Sie das KONTROLA Gütesiegel!
Web-Shops, die das KONTROLA Gütesiegel tragen, haben sich verpflichtet ausschließlich Original-Produkte anzubieten und die Waren wurden stichprobenartig von KONTROLA durch Testkäufe auf Echtheit & Eigentumsverhältnisse überprüft.
unser Team
Hersteller & Rechteinhaber
Wir arbeiten mit Herstellern & Rechteinhabern zusammen und überprüfen Marken auf diversen Internetplattformen und Auktionshäusern auf Echtheit. In Zusammenarbeit mit dem Ebay-Veri-Programm für Rechteinhaber können wir offensichtliche Plagiate & Fälschungen auf der Plattform löschen lassen. Auf Wunsch können auch Test-Käufe von uns durchgeführt werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf !!
Aufsichts- & Strafverfolgungsbehörden
Bei der Qualitätskontrolle werden die Waren neben Überprüfung auf Echtheit von unseren Sachverständigen auch von den Behörden überprüft. Dabei werden nach Erhalt der Ware die Seriennummern und die Verkäuferangaben an die Polizei gesendet. Diese überprüft ob die an uns eingesendete Ware frei von Rechten Dritter ist.
Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen arbeiten wir mit den Aufsichts- & Strafverfolgungsbehörden zusammen. Deren hoheitlichen Aufgaben und Tätigkeiten können und dürfen wir allerdings nicht übernehmen. Sollte es sich bei der Ware widererwarten um Diebesgut oder Hehlerware handeln, so wird die Ware an die örtlichen Behörden übergeben.
öffentlich bestellte & vereidigte Sachverständige
Für die Überprüfung der Waren unterstützen uns nicht nur Hersteller & Behörden sondern auch öffentlich bestellte & vereidigte Sachverständige! Dieser gewährleistet neben überdurchschnitt- lichem Fachwissen und fachlicher Kompetenz auch maximale Rechtssicherheit. D.h es werden keine Bewertungen anhand von Fotos vorgenommen sondern nur Waren zertifiziert, die dem Sachverständigen real vorliegen. Wertgutachten werden nicht erstellt: Die Ware wird auf Echtheit und auf Originalität überprüft.
Hauke Norbert Heffels
Uhrmachermeister & Goldschmied
Von der Handwerkskammer Aachen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Uhrmacherhandwerk. Zuständig für die Begutachtung von Uhren im Rahmen des KONTROLA-Programmes.
"Wir unterscheiden vier Arten von Sachverständiger
1. Sachverständiger oder „Freier Sachverständiger“ diese Bezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt. Es handelt sich um selbsternannte Sachverständige.
2. Allgemein vereidigter Sachverständiger. Dies ist ein Sachverständiger der für ein einzelnes Gericht als Sachverständiger vereidigt wurde. Außerhalb dieses bestimmten Bereiches ist dieser Sachverständige dem „Freien Sachverständigen“ gleich zustellen.
3. Anerkannter Sachverständige Dies sind Sachverständige die von Bundes oder Landesbehörden einzelne Aufgabenbereiche übertragen bekommen. Regelüberwachungen des TÜV z.B. sind solche hoheitlichen Aufgaben.
4. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Der Missbrauch dieses Titels ist strafrechtlich geschützt nach 123a StGB (Strafgesetzbuch); die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass es sich bei dem Sachverständigen um einen Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Fachgebiet handelt, der nach einem Ausleseverfahren der ihn bestellenden Körperschaft des öffentlichen Rechts auf absolute Neutralität und Objektivität vereidigt ist. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die mit KONTROLA zusammenarbeiten, werden innerhalb des jeweiligen Bestellungsgebietes tätig.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige stellt nicht nur die Königsdisziplin des Sachverständigenwesens dar, sondern gewährleistet neben überdurchschnittlichen Fachwissen und fachlicher Kompetenz auch eine maximale Rechtssicherheit. Die Vergütung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen regelt das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen JVEG. Die Vergütung nach dem JVEG gilt grundsätzlich nur für die Tätigkeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei Gerichtsgutachten. Der Sachverständige rechnet nach dieser Gebührenordnung seine Tätigkeit ab, die sich weder am Wert des Objektes noch an dem Streitwert orientiert. Objektivität bei der Ermittlung der Schadenshöhe oder des Streitwertes ist somit gewährleistet."
Sachverständige, die KONTROLA in nahezu allen Bereichen unterstützen finden Sie im Mitgliederbereich.
Wenn Sie als anerkannter Sachverständiger, Hersteller oder Behörde das KONTROLA-Gütesiegel unterstützen möchten, dann kontaktieren Sie uns !!!
Rechtsanwaltskanzleien und Juristen
Bei rechtlichen Fragen rund um das Marken- & Internetrecht unterstützen uns renommierte Rechtsanwälte aus Bayern und Niedersachsen:
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Andreas Kuschel
Schellingstr. 15
D-80799 München
Tel.: +49 (0) 89-273 898 41
Fax : +49 (0) 89-273 898 37
Email: kanzlei@rakuschel.de
Rechtsanwaltskanzlei
Dipl.-Jurist/ Betriebswirt Lars Irion
Erichstrasse 14
D-31785 Hameln
Tel.: +49 (0) 5151 - 78 33 80
Fax: +49 (0) 5151 - 78 33 81
Email: info@rechtsanwalt-irion.de
Bookmarken bei...